Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SAPELLO GmbH, Großhandlung, Pirmasens

Die folgenden Bedingungen gelten für alle von und mit uns eingegangenen Rechtsgeschäfte; Abweichungen sind für uns nur bindend, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.

  1. Angebot/Auftragsbestätigung
    Unsere Angebote sind freibleibend, maßgebend ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Mündliche Absprachen und Nebenabreden bedürfen ebenfalls unserer schriftlichen Bestätigung.

    Handelsübliche Abweichungen in der Menge, in den Maßen, in Färbung und Gewicht sind zulässig und berechtigen den Käufer nicht zu Beanstandungen.

  2. Lieferungsbedingungen
    Lieferungen am Platz werden frei Haus durchgeführt; ebenso Lieferungen nach außerhalb, wenn der Warenwert 1.000,00 Euro übersteigt. In den übrigen Fällen erfolgt die Lieferung unfrei. Bei Lieferungen in Orte, die nicht im gewöhnlichen Auslieferungsbereich liegen, können für die Versandkosten Sonderregelungen getroffen werden. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Frachtvergütung, wenn er die Ware abholt.

    Die Ware wird in handelsüblicher Verpackung geliefert. Bei Sendungen mit einem Warenwert bis zu 500,00 Euro trägt der Käufer die Verpackungskosten.

    Wünscht der Käufer eine abweichende Art der Zustellung, so gehen sämtliche Verpackungs- und Versandkosten zu seinen Lasten.

    Bei Auslieferung der Ware mit unseren Fahrzeugen tragen wir das Transportrisiko. Bei Streckengeschäften geht das Transportrisiko mit der Verladung der Ware im Werk/Lager des Herstellers auf den Käufer über.

  3. Zahlungsbedingungen/Eigentumsvorbehalt
    Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt gewähren wir 2 % Skonto. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der genannten Frist, berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz (Hauptrefinanzierungssatz der EZB).

    Die gelieferte Ware bleibt, bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Veräußert der Käufer die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware, so gelten die dabei entstehenden Forderung als an uns abgetreten.

    Kommt der Käufer mit seinen Zahlungen in Verzug, so können wir jederzeit Herausgabe der Ware verlangen, ohne vom Vertrag zurückzutreten.

  4. Lieferzeit/Lieferungsverzug
    Wird ein verbindlich zugesagter Liefertermin von uns nicht eingehalten, so hat der Käufer das Recht, uns eine angemessene Nachfrist für die Lieferung zu setzen. Liefern wir auch innerhalb dieser Nachfrist nicht, dann kann der Käufer schriftlich seinen Rücktritt vom Kaufvertrag erklären; Schadenersatzansprüche stehen ihm nicht zu.

    Wird die Lieferung durch Umstände verzögert, die wir nicht zu vertreten haben, so verlängert sich die Lieferzeit in einem angemessenen Umfang. Dies gilt auch für den Fall, dass vergleichbare Umstände bei unseren Zulieferern eintreten.

  5. Gewährleistungen bei mangelhafter Lieferung
    Reklamationen können nur anerkannt werden, wenn sie bei offenen Mängeln innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware und bei versteckten Mängeln unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Entdeckung schriftlich vorgenommen werden. Transportschäden sind in Anwesenheit des Frachtführers auf den Begleitpapieren festzuhalten

    Soweit Gewährleistungsansprüche gegen uns bestehen, sind wir verpflichtet, gegen Rücknahme der beanstandeten Ware eine mangelfreie Ersatzlieferung vorzunehmen; andere Gewährleistungsansprüche bestehen nicht. Ist allerdings auch die Ersatzlieferung mangelhaft, so hat der Käufer das Recht auf Preisminderung oder Rückgängigmachung des Vertrages.

  6. Erfüllungsort und Gerichtsstand
    Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche ist Pirmasens, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen.

Pirmasens, 14.08.2000

Anmerkung:

Ein Unternehmen möchte mithilfe seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vorformulierte Vertragsklauseln nutzen, um gegenüber Geschäftspartnern nach möglichst einheitlichen Regelungen zu verfahren. Manche Vertragsbedingungen nutzen darüber hinaus die vom Gesetzgeber z. B. im Bürgerlichen Gesetzbuch oder Handelsgesetzbuch eingeräumten Möglichkeiten, Vertragsbedingungen abzuändern oder auch zu erweitern.
Besondere Vereinbarungen zwischen Vertragspartnern (Einzelabreden) können die rechtliche Wirkung der AGB ganz oder teilweise abändern oder aufheben.

Weitere interne Links: