Die Antworten der Schülerin/des Schülers führen zum Teil zu Zahlungen, die von seinem Gehaltskonto abgebucht werden können (z. B. Einzugermächtigungsverfahren). Auch andere Zahlungsarten sind möglich. Bei der Festlegung bestehen viele Freiheitsgrade (ledig/verheiratet, Kinder oder Leben im elterlichen Haushalt usw.), die sich auch in den Ausgaben im Haushaltsbuch niederschlagen sollten!
Eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter der Abteilung Allgemeine Verwaltung muss sich zu jeder Unterrichtswoche von den Beschäftigten die wöchentlichen Ausgaben aus deren Haushaltsbüchern, nach den verschiedenen Ausgaben sortiert, in einer Übersichtfesthalten (Es besteht dabei eine gute Verwaltungsmöglichkeit über gängige PC-Programme).
Die Ausgaben liegen damit fest, d. h. sie können nachträglich (z. B. am Monatsende) nicht mehr manipuliert, insbesondere nicht mehr auf die vorgegebenen Richtlinien abgestimmt werden.
Die Haushaltsbücher werden vom Unterrichtsleiter in regelmäßigen Abständen kontrolliert. Er vergleicht dabei u. a. die Verwendung des Einkommens mit der für den Schüler typischen Ausgabensituation (vgl. oben). Ergebnisse und Folgerungen werden in kooperativer Form besprochen. Sie können z. B. auch Gegenstand einer Konferenz sein.
Die Unterrichtsleiterin/der Unterrichtsleiter erreicht mit dieser situativen Steuerung die Verwirklichung entsprechender Lernziele, aber auch eine zusätzliche Beschäftigung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Es gilt der Grundsatz:
Sämtliche Arbeiten des normalen Geschäftsablaufs haben gegenüber den Arbeiten der besonderen Ablaufsteuerung Vorrang.
Entwurf eines zu führenden Haushaltsbuches (Darstellung mit einem Tabellenkalkulationsprogramm):