Die Wirtschaftlichkeit unseres Modellunternehmens

Die Sapello GmbH entspricht einem Großhandelsunternehmen, deren wirtschaftlicher Schwerpunkt Dienstleistungen anbietet (vgl. dazu z. B. auch entsprechenden Handelsregistereintrag und den Menüpunkt „Abteilungen und Partner“). Dem kaufmännischen Gebot der Wirtschaftlichkeit folgend, sollte sich aus dem Vergleich von Erlös und Kosten ein größtmöglicher Gewinn ergeben. Diesem obersten Ziel ordnen sich in einem marktwirtschaftlichen System sämtliche weiteren Ziele (Teilziele) unter.

Ableitende Zielsetzungen einzelner Unternehmensbereiche streben als formulierte Teilziele z. B. einen geringstmöglichen (minimalen) oder größtmöglichen (maximalen) Ergebniswert an. Im ersten Fall spricht man häufig von Kosten, im letzteren von Erlös. Es gilt die Gleichung:

Gewinn = Erlös – Kosten

Anmerkung: Die Finanzbuchhaltung nennt stattdessen „Erträge“ und „Aufwendungen“, deren Festsetzung und Höhe auch bilanziellen (z. B. steuerrechtlichen) Vorschriften folgen.

Veränderungen bzw. Steigerungen des Erlöses ergeben sich aus dem Zusammenspiel mit der Nachfrage und damit auch den am Markt auftretenden Konkurrenten. Beispiele finden sich so z. B. in der Preis- und Sortimentspolitik.

Die Kosten gestalten sich demgegenüber zum einen aus der Beschaffungspolitik, zum anderen auch aus der im Unternehmen (Betrieb) vorzufindenden Kostenstruktur (z. B. Personal- und Investitionskosten).

Im Modellunternehmen Sapello GmbH gelten davon teilweise abweichende Grundsätze:

Preisgefüge und Absatzmengen sind vereinfachend zunächst festgelegt in

  • Marktsituationen (Marktsituation N bzw. Marktsituation P).

Vorhandene Kosten leiten sich ab vornehmlich aus der

  • Personalstruktur

und in geringerem Ausmaß aus den

  • Beschaffungskosten (vgl. Marktsituation P und andere Dienste).

Das Personal folgt in Umfang und Qualifikation schulischen Grundsätzen, kann sich also nicht aus einer kostenmäßigen Betrachtung ergeben (vgl. hierzu auch Menüpunkt „Didaktische Analyse“).

Das Modellunternehmen startet zunächst nach den bilanziellen Vorgaben, idealerweise aus dem vorgelagerten „Beleggeschäftsgang“ zum Anfang des Geschäftsjahres (Eröffnungsbilanz – vgl. „Einrichtung des Lernbüros – zeitliche Vorgaben“). Ein zu erwartendes Ungleichgewicht aus Erlös und Kosten leitet sich aber nach wenigen Wochen aus zu hohen Personalkosten ab (vgl. „Beschäftigte im Lernbüro“).

Marktübliche Änderungen bzw. Anpassungen sind aus bekannten Gründen nicht möglich bzw. nicht ratsam (z. B. Senken der Personalkosten durch Gehaltskürzung oder Kündigung). Die sich einstellenden finanziellen Probleme geben aber Gelegenheit, nach Finanzierungsmöglichkeiten zu suchen (z. B. Bankdarlehen unter entsprechenden Sicherheiten, Erhöhung des Eigenkapitals).

Eine weitere Lösungsmöglichkeit könnte darin bestehen, die Kosten des Personals einer dritten Stelle (staatliche Organisation wie die Bundesagentur für Arbeit – vgl. Funktion einer Außenstelle bei DIENSTE) fiktiv zu übertragen. Diese würde dann die gesamten Lohn- bzw. Gehaltskosten nach erhaltenen Unterlagen monatlich in einen Einmalbetrag auf das Konto des Modellunternehmens z. B. bei der Sparkasse (Außenstelle GELDINSTITUTE) überweisen.