Praktische Tätigkeit

Die praktische also arbeitsteilige Tätigkeit der Mitarbeiter im Lernbüro (freie Simulationsphase) vermag Qualifikationen aller Lernzielkategorien zu vermitteln. Sie zu messen und für eine Leistungsbeurteilung verwendbar zu machen, ist eine wichtige, aber auch schwierige Aufgabe. Der Lehrer ist weitgehend auf seine Beobachtungen angewiesen. Individuelle Faktoren (Beispiel: Stimmungen, Gewohnheiten) und Korrelationseffekt (Überstrahlung der Leistung z. B. eines Schülers aus anderen Fächern) dürfen die Beurteilung nicht beeinflussen.

Man geht in folgender Weise vor:

Am Ende jeder Unterrichtseinheit hält der Unterrichtsleiter nach einem Beobachtungsschema seine Eindrücke in einem Beurteilungsbogen fest. Er markiert die aktuelle Leistung anhand festgelegter Beurteilungskriterien wie Verhaltensweisen und Arbeitsergebnisse (Einstufungsverfahren), die der Schülerin/dem Schüler zu Beginn des Bildungsganges bekannt gegeben wurden (dies entspricht den Bewertungsverfahren vieler Unternehmen der Praxis). Die Rückmeldung zur Beurteilung sollte allerdings auch zeitnah erfolgen.

Beispiele:

Bewertungsverfahren für die Ausprägungsmerkmale „kognitiver“ und „affektiver“ Bereich:

Kognitiver Bereich:

Ausprägungsgrad 1:

Es werden in überragendem Maß Arbeiten verschiedener Stellen mit schnell wechselnden, nicht immer vorhersehbaren Situationen geleistet. Auffassungsgabe ist außergewöhnlich groß. Auffällige Beweglichkeit und sehr gute Gedächtnisleistung sind feststellbar. Die dargebotenen Inhalte werden klar und folgerichtig durchdacht. Selbstständigkeit, Kritikfähigkeit (Kreativität) sowie Organisationsverständnis liegen weit über dem Durchschnitt. Fehler treten äußerst selten auf und werden völlig selbstständig korrigiert.

Ausprägungsgrad 2:

Es wird in beachtlichem Maß Mehrstellenarbeit mit voneinander verschiedenen Teilabläufen erledigt. An der Auffassungsgabe ist selten etwas zu bemängeln. Beweglichkeit und Gedächtnisleistung liegen über dem Durchschnitt. Nahezu alle inhaltlichen Probleme werden verstanden. Für die übertragenen Arbeiten wird kaum Hilfe benötigt. Organisatorische Zusammenhänge stellen kein Problem dar. Geäußerte Kritik ist konstruktiv, Fehler unterlaufen kaum.

Ausprägungsgrad 3:

Es wird Mehrstellenarbeit mit voneinander verschiedenen Teilabläufen erledigt. Wesentliche inhaltliche Zusammenhänge werden begriffen. Beweglichkeit und Gedächtnisleistung entsprechen den notwendigen Anforderungen einer freien praktischen Tätigkeit. Organisatorische Grundsätze werden verstanden. Kritische Bemerkungen sind im Wesentlichen nützlich. Fehler treten nicht allzu oft auf und stören den Ablauf nicht.

Ausprägungsgrad 4:

Es wird Mehrstellenarbeit mit ähnlichen Teilabläufen erledigt. Die Mehrzahl der inhaltlichen Zusammenhänge wird verstanden. Die Beweglichkeit ist jedoch gering, und die Merkfähigkeit lückenhaft. Fremde Hilfe ist notwendig. Die organisatorischen Grundsätze sind nicht alle gegenwärtig. Die Fähigkeit zur Kritik ist wenig ausgeprägt. Fehler treten mehrfach auf und führen zu erkennbaren Störungen.

Ausprägungsgrad 5:

Es wird Einstellenarbeit miteinander gleichen oder ähnlichen Teilabläufen erledigt. An der Auffassungsgabe ist häufig etwas zu bemängeln. Beweglichkeit ist kaum erkennbar, die Merkfähigkeit ist gering. Trotz fremder Hilfe unterlaufen häufig Fehler. Die organisatorischen Grundsätze sind im Großen und Ganzen unbekannt. Bisweilen geäußerte Kritik ist wenig brauchbar. Der größere Teil der erledigten Arbeiten ist fehlerhaft.

Ausprägungsgrad 6:

Es werden Arbeiten eines eng begrenzten Beobachtungsfeldes erledigt. Die Auffassungsgabe entspricht in keiner Weise den Anforderungen. Beweglichkeit und Merkfähigkeit liegen weit unter dem üblichen Maß. Ohne ständige Hilfe kommt keine brauchbare Arbeit zustande. Organisatorische Zusammenhänge sind unbekannt. Wenn Kritik geäußert wird, ist sie nicht brauchbar. Die geleistete Arbeit ist selten ohne Fehler. Die hiervon ausgehenden Störwirkungen sind nicht zumutbar.

Affektiver Bereich:

Ausprägungsgrad 1:

Die gestellten Aufgaben werden immer sehr zuverlässig mit Sinn für äußerste Sorgfalt und Genauigkeit erfüllt, ohne dass die Vorsicht übertrieben wird. Es ist ständiges lebhaftes Interesse über den bestehenden Aufgabenbereich hinaus feststellbar. Die anfallenden Tätigkeiten werden mit Begeisterung und Fleiß erledigt. Die Anforderungen vermögen nicht die Grenzen der Belastbarkeit und Ausdauer aufzuzeigen.

Ausprägungsgrad 2:

Die anfallenden Arbeiten werden zuverlässig und sorgfältig ausgeführt. Das Interesse ist auffällig. Die Aufgaben werden mit Fleiß und Freude erledigt. Grenzen der Belastbarkeit und Ausdauer sind selten zu erkennen.

Ausprägungsgrad 3:

Die dargebotenen Unterrichtsinhalte werden aufmerksam aufgenommen, die anfallenden Arbeiten mit Zufriedenheit bewältigt. Belehrungen sind wenig notwendig. Belastbarkeit und Ausdauer entsprechen den gesetzten Anforderungen.

Ausprägungsgrad 4:

Die Arbeit wird überwiegend sorgfältig wahrgenommen. Dem Fach gegenüber ist keine besondere Neigung erkennbar. Die anfallende Arbeit wird jedoch im Allgemeinen gern und ohne zu zögern erledigt. Notwendige Belehrungen werden positiv aufgenommen und führen zu erkennbaren Besserungen. Das Ausmaß an Belastbarkeit und Ausdauer ist, an den Anforderungen gemessen, meist ausreichend.

Ausprägungsgrad 5:

Die Aufgabe wird zu großzügig wahrgenommen, ohne besonderen Sinn für Genauigkeit. Das Interesse ist zu gering. Wichtige Verhaltensnormen werden wenig beachtet. Die übertragenen Aufgaben werden ungern und ohne Fleiß bewältigt. Erst nach wiederholten Belehrungen zeigt sich Besserung. Die Grenze der Belastbarkeit und Ausdauer sind schnell erreicht.

Ausprägungsgrad 6:

Es zeigt sich völliges Desinteresse. Die gebotenen Inhalte finden keine Beachtung. Die Aufgabe wird gleichgültig und unzuverlässig sowie ohne eigenen Antrieb erledigt. Geringste Anforderungen lassen die Grenzen von Belastbarkeit und Ausdauer deutlich werden.

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